Wir bedauern es, einen Gast unseres Hauses abweisen zu müssen! Es gibt auch nur wenige Gründe, die dazu führen können und diese dienen ausschließlich dem Wohl aller unserer Gäste. Damit der Aufenthalt bei uns zu einem Erlebnis wird und nicht schon frühzeitig endet, bitte wir zu beachten:
Grundsätzlich beträgt der Eintrittspreis an unserer Abendkasse 5,00€ pro Person,
Ausnahmen können bei Sonderevents bestehen.
Aktuell gilt auch bei uns die aktulle Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Diese wird bei uns konsequent umgesetzt und zieht aktuell auch die Kontrolle der entsprechenden Nachweise mit sich. Daher bitte umbedingt die aktuell geforderten Bescheinigungen im original mitführen. Diese werden auch mit dem Personalausweis abgeglichen um die Identität nachzuweisen.
1. Alterskontrolle:
Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Wir gewähren jedem Besucher ab 18 Jahren den Eintritt. Sollte jemand einen erforderlichen Altersnachweis nicht erbringen können, so ist das Eingangspersonal berechtigt, den Eintritt zu verweigern. Daher bitte den Personalausweis immer mitbringen!
2. Kleiderordnung:
Legere Kleidung und auch Turnschuhe sind erlaubt, daher gibt es keine „gehobene“ Kleiderordnung. Ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe sollte nie unterschritten werden. Bei Gala-Veranstaltungen und während der Mahlzeiten wird auf angemessene Kleidung hingewiesen.
3. Alkoholisierung und Drogen:
Zu stark alkoholisierten Besuchern verweigern wir zum eigenen Schutz und dem der übrigen Gäste den Eintritt, denn in einem Ernstfall sind diese nicht in der Lage, z.B. Weisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten oder die ausgewiesenen Fluchtwege zu benutzen. Der Besitz und / oder Konsum von illegalen Drogen ist im Hause Landsknecht verboten und wird zur Anzeige gebracht! Außerdem führt dies zu Hausverbot!!!
4. Unsere Team Haussicherheit:
Gewalt gehört nicht in unser erlebnisgastronomisch orientiertes Haus! Auch wer als Einzelner oder als Teil einer Gruppe in dieser Beziehung „negativ“ auffällt, muss mit einem Hausverweis oder in schlimmeren Fällen mit einem Hausverbot rechnen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Eintritt für einzelne Besucher zu verweigern, um den Besuch unserer zufriedenen und feiernden Gäste nicht zu beeinträchtigen. Dies ist gängige Praxis in allen Diskotheken und rechtlich zulässig. Dies dient der Sicherheit unserer Gäste und unserer Räumlichkeiten.